Sicherheitstechnische Kontrollen (STK) sind für Betreiber von Medizinprodukten, die in der Anlage 1 der MPBetreibV aufgeführt sind, verpflichtend. Zertifizierte und erfahrene Medizintechniker führen STK-Prüfungen mit modernsten Mess- und Prüfeinrichtungen sowie Dokumentationssystemen durch. Wir unterstützen bei der Einhaltung der rechtlichen Vorgaben, u. a. durch rechtzeitige Information über fällige STK-Prüfungen.

STK PRÜFUNG
- Sicherheitstechnische Prüfung gemäß MPG - DIN EN 62353
- Anfahrt für STK-Prüfung

STK & WARTUNG
- Sicherheitstechnische Prüfung gemäß MPG - DIN EN 62353
- Anfahrt für STK-Prüfung und Wartung
- Wartung des Ultraschallgeräts (Reinigung der Filtersysteme und des Geräteinnenraums - Funktionskontrolle inkl. Sonden)

WARTUNG+
- Sicherheitstechnische Prüfung gemäß MPG - DIN EN 62353 (1x jährlich)
- Anfahrt für STK-Prüfung und Wartung
- Wartung des Ultraschallgeräts (Reinigung der Filtersysteme und des Geräteinnenraums - Funktionskontrolle inkl. Sonden) 1x jährlich
- 13% Rabatt auf Reparaturen
Sicherheitstechnische Kontrolle nach § 11 MPBetreibV
Die MPBetreibV schafft den rechtlichen Rahmen für den Betrieb von Medizinprodukten in Deutschland. Relevante Medizinprodukte sind dabei all jene Produkte, die beispielsweise der Messung von Körperfunktionen dienen oder im Rahmen von Therapie oder Diagnostik auf den Körper einwirken. Die Sicherheitstechnische Kontrolle (STK) und die Messtechnische Kontrolle (MTK) werden durch die MPBetreibV definiert und sind für Betreiber von Medizinprodukten und damit für den Arzt von fortlaufender Bedeutung.
Die Sicherheitstechnische Kontrolle wird über den Paragraphen 11 der MPBetreibV festgelegt. Es handelt sich hierbei um eine sich wiederholende Kontrolle, die entweder in dem Zeitraum, in dem ein Medizinprodukt erfahrungsgemäß Verschleiß zu zeigen droht oder spätestens nach zwei Jahren mit Ablauf des Monats, in dem das Gerät in Betrieb genommen wurde, durchgeführt werden muss. Dabei wird auch eine Kontrolle aller Messfunktionen vorgenommen. Während der Kontrolle muss zudem ein Protokoll geführt werden, das im Anschluss mindestens bis zur nächsten STK aufbewahrt werden muss.